Die Mitglieder des Elternvereins der Albertus Magnus Schule sind Teil des Vierecks der Schulpartnerschaft, die aus Schülern, Lehrern, dem Schulerhalter und den Eltern besteht. Der Elternverein setzt sich somit aktiv für das Schulleben und jene Aktivitäten ein, die seitens der Schule nicht oder nur ungenügend unterstützt werden können.
Dem Elternverein liegt eine gute Klassengemeinschaftam Herzen
Für den Lernerfolg ist eine gute Klassengemeinschaft sehr wichtig. Gemeinschaftsfördernde Veranstaltungen wie Sportwochen, Projekttage, Exkursionen sowie Auslandsreisen werden mit einem finanziellen Zuschuss gesponsert. Damit möglichst alle Schüler/innen an derartigen Aktivitäten teilnehmen können, leistet der Elternverein auch Einzelunterstützungen.
Der Elternverein fördert die Ausbildung
Der Ausbildung dienliche Investitionen, die über die „normale“ lehrplanmäßige Ausbildung hinausgehen, jedoch aus dem regulären Budget nicht finanziert werden können, werden vom Elternverein subventioniert (Ausstattung der Labors, Architekturprojekt, Theater, die diversen Sportclubs, Anschaffung von Unterrichtsmaterialien).
Der Elternverein ist Gesprächspartner bei Konflikten
Bei Meinungsverschiedenheiten, Konflikten und Problemen im Schulleben steht der Elternverein als neutraler Vermittler zur Verfügung. Regelmäßige Gesprächstermine zum Meinungsaustausch mit den Direktoren der Schulen garantieren eine gute Kommunikation.
Der Elternverein wirkt im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) mit
Der § 64 des Schulunterrichtsgesetzes schreibt dem Gymnasium ausdrücklich die Bildung eines Schulgemeinschaftsausschusses vor. Dieser setzt sich aus je drei Vertretern der Schüler, Eltern und Lehrern und dem Schulerhalter zusammen, den Vorsitz führt der Direktor. Die SGA-Vertreter der Eltern werden vom Vorstand des Elternvereines gewählt. Die gewählten Elternvertreter des SGA sind "Organe" der Schule und daher an den Instanzenweg gebunden. Für den SGA als beratendes und entscheidendes Organ gelten die gleichen Vorschriften wie für sonstige behördliche Organe. Die Mitglieder des SGA unterliegen daher sowohl der Amtsverschwiegenheit als auch der Verantwortung für ihre Entscheidungen. Er gibt keine Stimmenthaltung.
Dem SGA obliegen Entscheidungen über mehrtägige Schulveranstaltungen: Art, Planung, Kostenbeiträge, Dauer, Anzahl, Zahl der Begleitpersonen (Über Ziel, Inhalt und Dauer von Schulveranstaltungen, bis zu einem Tag entscheidet der Direktor).
Die Statuten des Elternvereins